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Übertritt aus HTL, BMS, AHS oder ORG (Rückfluter),
usw.
Der Übertritt in die Polytechnische Schule aus einer mittleren oder
höheren Schule ist
während des Schuljahres nur bis zum
31.
Dezember
zulässig. (SchUG § 29/Abs. 8)
Ein
Wechsel nach den Weihnachtsferien ist daher
nicht möglich,
das begonnene Schuljahr muss (wenn Schulpflicht besteht)
in der weiterführenden Schule beendet werden.
Zu empfehlen ist ein Übertritt innerhalb der
ersten beiden Monate des Schuljahres,
also bis Ende Oktober. Damit ist
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die Chance
auf einen Schulplatz an der gewünschten Schule größer,
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in den
meisten Fällen der gewünschten Fachbereich möglich,
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der
Übertritt besser zu bewältigen (teilw. neue Fächer) und
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ein
positiver Abschluss in der Regel erreichbar.
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