|
|
Übertritt aus HTL, BMS, AHS oder ORG (Rückfluter),
usw.
Der Übertritt in die Polytechnische Schule aus einer
mittleren oder höheren Schule ist
während des Schuljahres nur bis zum
31.
Dezember
zulässig. (SchUG § 29/Abs. 8)
Ein Wechsel nach den
Weihnachtsferien ist daher
nicht möglich,
das begonnene Schuljahr muss (wenn Schulpflicht besteht)
in der weiterführenden Schule beendet werden.
Zu empfehlen ist ein Übertritt innerhalb
der ersten beiden Monate des Schuljahres, also bis Ende Oktober.
Damit ist
-
die Chance auf einen Schulplatz
größer,
-
in den einigen Fällen der gewünschten
Fachbereich möglich,
-
der Übertritt besser zu bewältigen
(neue Fächer!!!) und
-
ein positives Semesterzeugnis
erreichbar.
|
|